Welche Grabmale gibt es für Urnengräber?
- Kleiner stehender Stein oder Stele auf einem Urnenwahlgrab
- Liegende Platte oder Kissenstein, oft auf Urnenrasengräbern vorgeschrieben
- Abdeckplatte, die die gesamte Urnenstelle bedeckt, mit eingearbeiteter oder aufgesetzter Schrift
- Namenstafel in einer Gemeinschaftsanlage oder an einer Stele, meist nach Vorgaben des Friedhofs
Urnenwahlgräber lassen oft mehr Gestaltung zu als Urnenreihengräber oder Gemeinschaftsanlagen. Bei anonymen Anlagen ist ein eigenes Grabmal in der Regel nicht vorgesehen.

Was kostet ein Urnengrabstein?
Für Urnengrabsteine nennen aktuelle Übersichten 500–2.000 Euro beziehungsweise 700–1.800 Euro.
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Urnengrabstein (Allianz) | 500–2.000 € |
| Urnengrabstein (Kostenlupe) | 700–1.800 € |
| Liegende Platte | 300–1.500 € |
| Inschrift | 8–55 € je Buchstabe |
| Grabmalgenehmigung | 20–346 €, je nach Friedhof |
Stand 09/2026. Quellen: Allianz (08/2026), Kostenlupe (07/2026). Orientierung, keine Festpreise.
Eine Einfassung ist bei Urnengräbern oft nicht nötig oder nicht erlaubt. Wo sie zulässig ist, kommt sie als eigener Posten hinzu, siehe Grabeinfassungen. Alle Kostenpositionen im Überblick stehen unter Kosten.
Wann kann das Grabmal auf ein Urnengrab?
Meist früher als bei einem Erdgrab, weil sich der Boden bei einer Urnenbeisetzung kaum setzt.
Entscheidend sind dann vor allem die Genehmigung und die Anfertigungszeit. Einzelne Friedhöfe haben dennoch eigene Fristen. Nehmen Sie sich trotzdem die Zeit, die Sie brauchen: Ein Urnengrab kann auch einige Monate ohne Stein bleiben.
Worauf sollten Sie bei einem Urnengrab achten?
- Klären Sie zuerst die Grabart: Wahlgrab, Reihengrab, Rasengrab oder Gemeinschaftsanlage.
- Fragen Sie, ob später weitere Urnen beigesetzt werden können. Dann sollte auf dem Stein Platz für weitere Namen bleiben.
- Bei Rasengräbern muss die Platte meist bodengleich liegen, damit gemäht werden kann.
- Lassen Sie sich die erlaubten Maße schriftlich geben oder vom Betrieb bei der Friedhofsverwaltung erfragen.
Die Regeln der größeren Friedhöfe in unseren zehn Regionen haben wir auf den Standortseiten zusammengefasst, zum Beispiel für Chemnitz oder Görlitz. Allgemeines zur Genehmigung steht im Ratgeber Friedhofssatzung und Genehmigung.
Was gilt für Urnengräber in unseren Regionen?
Die Satzungen legen für Urnengräber eigene Maße fest. In Zwickau darf ein stehender Stein auf dem Urnenreihengrab bis 0,60 m hoch und 0,35 m breit sein, eine liegende Platte bis 0,40 × 0,40 m. In Cottbus gelten auf Feldern mit zusätzlichen Vorschriften 0,60 m Höhe und 0,30 m Breite. Auch die Frist zum Herrichten ist kürzer als beim Erdgrab: in Zwickau drei, in Chemnitz und Plauen sechs Monate. Auf einigen Friedhöfen, etwa in Pirna, gibt es pflegeleichte Urnengräber, bei denen das Grabmal schon enthalten ist.
Wie finden Sie einen Betrieb für den Urnengrabstein?
Senden Sie uns in Ruhe Ihre Anfrage mit Friedhof und Grabart. Wir vermitteln Ihnen bis zu drei passende Betriebe aus Ihrer Region, die die Vorgaben dieses Friedhofs kennen. Die Betriebe melden sich dann in Ruhe direkt bei Ihnen.
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Häufige Fragen
Brauche ich für eine Urnenplatte eine Genehmigung?
In der Regel ja. Auch liegende Platten und Tafeln sind Grabmale im Sinne der Friedhofssatzungen. Der Steinmetzbetrieb reicht den Antrag meist mit ein.
Darf ich auf einem Urnengemeinschaftsgrab einen eigenen Stein setzen?
Meist nicht. Bei Gemeinschaftsanlagen legt die Friedhofsverwaltung fest, ob Namen auf einer gemeinsamen Stele oder Tafel erscheinen. Fragen Sie dort nach, bevor Sie etwas in Auftrag geben.
Ist ein Urnengrabstein günstiger als ein Stein für ein Erdgrab?
Meist ja, weil er kleiner ist und weniger Material braucht. Laut Allianz liegen Urnengrabsteine bei 500–2.000 Euro, Einzelgrabsteine bei 1.500–4.000 Euro.