Wie läuft es vom Trauerfall bis zum fertigen Grabmal?
Zeit lassenBei einem Erdgrab muss sich der Boden erst setzen. Viele Angehörige planen den Stein deshalb in den Monaten nach der Beisetzung.
Regeln klärenDie Friedhofssatzung legt fest, welche Größen, Materialien und Formen erlaubt sind. Die Friedhofsverwaltung gibt Auskunft.
Beraten lassen und Entwurf wählenDer Steinmetzbetrieb zeigt Steine, Schriften und Formen und erstellt ein schriftliches Angebot.
GenehmigungMeist reicht der Betrieb den Antrag mit Zeichnung bei der Friedhofsverwaltung ein. Erst nach der Genehmigung wird der Stein gesetzt.
AufstellenDer Betrieb fundamentiert und befestigt das Grabmal nach den anerkannten Regeln des Handwerks.
Ausführlich beschrieben im Ratgeber Ablauf bis zum Grabmal.
Was regelt die Friedhofssatzung beim Grabstein?
In Sachsen regeln die Gemeinden die Gestaltung der Grabstätten auf ihren Friedhöfen durch Satzung, kirchliche Friedhöfe haben eigene Friedhofsordnungen. Ein Grabmal darf nur mit Genehmigung aufgestellt werden.
Typische Vorgaben betreffen die Höhe und Breite je Grabart, zulässige Materialien und Oberflächen, die Befestigung und manchmal auch, ob eine Einfassung erlaubt ist. Auf vielen Friedhöfen gibt es Abteilungen mit strengeren Gestaltungsvorschriften. Welche Regeln für Ihr Grab gelten, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung. Mehr dazu im Ratgeber Friedhofssatzung und Genehmigung.
Woran erkennen Sie einen guten Steinmetzbetrieb?
- Der Betrieb ist mit dem Handwerk Steinmetzen und Steinbildhauer in die Handwerksrolle eingetragen. Das Handwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A der Handwerksordnung).
- Er kennt die Friedhöfe Ihrer Gegend und übernimmt den Genehmigungsantrag.
- Das Angebot trennt Stein, Inschrift, Einfassung, Fundament, Aufstellen und Gebühren.
- Er fundamentiert nach dem Regelwerk, das die Satzung Ihres Friedhofs vorgibt: je nach Friedhof die BIV-Richtlinie oder die TA Grabmal.
- Er nimmt sich Zeit, zeigt Muster und drängt nicht zu einer schnellen Entscheidung.
Häufige Fragen
Wie lange nach der Beerdigung kann der Grabstein gesetzt werden?
Bei einem Erdgrab muss sich die Erde erst setzen, damit das Fundament sicher steht. Das dauert oft mehrere Monate. Die Satzungen nennen meist keine feste Wartezeit, aber Fristen für das Herrichten des Grabes; in Plauen etwa wird ein Erdgrab frühestens nach 9 Monaten hergerichtet. Bei Urnengräbern ist die Wartezeit meist deutlich kürzer.
Muss ein Grabstein genehmigt werden?
Ja. Grabmale und Einfassungen dürfen in der Regel nur mit vorheriger Genehmigung der Friedhofsverwaltung aufgestellt oder verändert werden. Den Antrag stellt meist der Steinmetzbetrieb für Sie, mit einer Zeichnung von Stein, Maßen und Inschrift.
Wer ist für die Standsicherheit des Grabsteins verantwortlich?
Die Satzungen übertragen die Verantwortung meist den Nutzungsberechtigten des Grabes. Der Friedhofsträger prüft die Grabmale mindestens einmal im Jahr. Ist ein Stein locker, werden Sie aufgefordert, ihn befestigen zu lassen.
Kann ich den Grabstein auch im Internet kaufen?
Das ist möglich. Wichtig ist, dass der Stein zu den Vorgaben Ihres Friedhofs passt und fachgerecht fundamentiert wird. Ein Betrieb aus der Region kennt die örtlichen Satzungen und ist bei späteren Arbeiten wie einer Nachbeschriftung erreichbar.
Was kostet die Vermittlung durch Heimatprofi?
Für Sie nichts. Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen durch die Anfrage keine Verpflichtung ein, und Ihre Daten gehen erst nach Ihrer Zustimmung an die genannten Betriebe.
Kann ich einen vorhandenen Grabstein wiederverwenden?
Oft ja, etwa wenn ein Familienstein um einen Namen ergänzt wird oder ein Stein nach Ablauf der Ruhezeit überarbeitet werden soll. Ob das im konkreten Fall geht, hängt vom Zustand des Steins und von der Friedhofssatzung ab. Ein Foto hilft dem Betrieb bei der Einschätzung.
Ist eine Einfassung Pflicht?
Nein. Manche Friedhöfe schließen Einfassungen sogar aus, etwa der Hauptfriedhof Plauen für Stein- und Metalleinfassungen. Fragen Sie vor der Planung bei der Friedhofsverwaltung nach.