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Wir suchen für Sie einen Steinmetz aus Ihrer Nähe.

Sie müssen nicht selbst herumtelefonieren. Wir fragen bei Steinmetzbetrieben aus Ihrer Nähe nach und nennen Ihnen bis zu drei passende, in Ruhe und ohne Zeitdruck. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.

  • Keine zusätzlichen Kosten für Sie
  • Ohne Zeitdruck
  • Sie entscheiden, wer Ihre Daten bekommt

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Schlichter Grabstein aus grauem Granit ohne Inschrift auf einem herbstlichen Friedhof
Symbolbild

Ihr Vorteil mit Heimatprofi

  • Nicht herumtelefonieren

    Sie beschreiben Ihre Wünsche einmal. Wir fragen bei Steinmetzbetrieben in Ihrer Nähe nach.

  • Ohne Zeitdruck

    Wir melden uns in Ruhe und drängen nicht. Sie entscheiden, wann Sie so weit sind.

  • Keine zusätzlichen Kosten

    Die Betriebe bezahlen uns für die Vermittlung, nicht Sie.

  • Ein Ansprechpartner

    Fragen beantworten wir auch am Telefon: 0351 27 59 38 50

Kurz beantwortet

Ein neuer Grabstein kostet je nach Grabart, Material und Inschrift meist zwischen 500 und 7.000 Euro: Urnengrabsteine liegen oft bei 500–2.000 Euro, Einzelgrabsteine bei 1.500–4.000 Euro, Doppelgrabsteine bei 2.500–7.000 Euro. Jedes Grabmal braucht vorher eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Heimatprofi nennt Ihnen auf Wunsch bis zu drei geprüfte Steinmetzbetriebe aus Ihrer Region, kostenlos und unverbindlich.

Polierte Granitplatte und Meißel auf einer Werkbank in einer Steinmetzwerkstatt
Symbolbild

Was kostet ein Grabstein ungefähr?

Die Spannen sind groß, weil Größe, Gestein, Bearbeitung und Schrift den Preis bestimmen. Als erste Orientierung dienen diese Werte aus aktuellen Kostenübersichten.

Orientierungspreise für Grabsteine nach Grabart
GrabartGrabstein (Richtwert)
Urnengrab500–2.000 €
Einzelgrab1.500–4.000 €
Doppelgrab2.500–7.000 €
Liegende Platte300–1.500 €

Stand 09/2026, Quelle: Allianz-Kostenübersicht (08/2026). Inschrift, Einfassung, Aufstellung und Genehmigungsgebühr kommen je nach Angebot hinzu.

Dazu kommen häufig die Inschrift (oft nach Buchstaben berechnet), Transport und Aufbau sowie die Gebühr der Friedhofsverwaltung für die Grabmalgenehmigung. Eine ausführliche Übersicht mit Beispielrechnung finden Sie auf der Seite Kosten.

Wie läuft es vom Trauerfall bis zum fertigen Grabmal?

  1. Zeit lassen

    Bei einem Erdgrab muss sich der Boden erst setzen. Viele Angehörige planen den Stein deshalb in den Monaten nach der Beisetzung.

  2. Regeln klären

    Die Friedhofssatzung legt fest, welche Größen, Materialien und Formen erlaubt sind. Die Friedhofsverwaltung gibt Auskunft.

  3. Beraten lassen und Entwurf wählen

    Der Steinmetzbetrieb zeigt Steine, Schriften und Formen und erstellt ein schriftliches Angebot.

  4. Genehmigung

    Meist reicht der Betrieb den Antrag mit Zeichnung bei der Friedhofsverwaltung ein. Erst nach der Genehmigung wird der Stein gesetzt.

  5. Aufstellen

    Der Betrieb fundamentiert und befestigt das Grabmal nach den anerkannten Regeln des Handwerks.

Ausführlich beschrieben im Ratgeber Ablauf bis zum Grabmal.

Was regelt die Friedhofssatzung beim Grabstein?

In Sachsen regeln die Gemeinden die Gestaltung der Grabstätten auf ihren Friedhöfen durch Satzung, kirchliche Friedhöfe haben eigene Friedhofsordnungen. Ein Grabmal darf nur mit Genehmigung aufgestellt werden.

Typische Vorgaben betreffen die Höhe und Breite je Grabart, zulässige Materialien und Oberflächen, die Befestigung und manchmal auch, ob eine Einfassung erlaubt ist. Auf vielen Friedhöfen gibt es Abteilungen mit strengeren Gestaltungsvorschriften. Welche Regeln für Ihr Grab gelten, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung. Mehr dazu im Ratgeber Friedhofssatzung und Genehmigung.

Woran erkennen Sie einen guten Steinmetzbetrieb?

  • Der Betrieb ist mit dem Handwerk Steinmetzen und Steinbildhauer in die Handwerksrolle eingetragen. Das Handwerk ist zulassungspflichtig (Anlage A der Handwerksordnung).
  • Er kennt die Friedhöfe Ihrer Gegend und übernimmt den Genehmigungsantrag.
  • Das Angebot trennt Stein, Inschrift, Einfassung, Fundament, Aufstellen und Gebühren.
  • Er fundamentiert nach dem Regelwerk, das die Satzung Ihres Friedhofs vorgibt: je nach Friedhof die BIV-Richtlinie oder die TA Grabmal.
  • Er nimmt sich Zeit, zeigt Muster und drängt nicht zu einer schnellen Entscheidung.

Häufige Fragen

Wie lange nach der Beerdigung kann der Grabstein gesetzt werden?

Bei einem Erdgrab muss sich die Erde erst setzen, damit das Fundament sicher steht. Das dauert oft mehrere Monate. Die Satzungen nennen meist keine feste Wartezeit, aber Fristen für das Herrichten des Grabes; in Plauen etwa wird ein Erdgrab frühestens nach 9 Monaten hergerichtet. Bei Urnengräbern ist die Wartezeit meist deutlich kürzer.

Muss ein Grabstein genehmigt werden?

Ja. Grabmale und Einfassungen dürfen in der Regel nur mit vorheriger Genehmigung der Friedhofsverwaltung aufgestellt oder verändert werden. Den Antrag stellt meist der Steinmetzbetrieb für Sie, mit einer Zeichnung von Stein, Maßen und Inschrift.

Wer ist für die Standsicherheit des Grabsteins verantwortlich?

Die Satzungen übertragen die Verantwortung meist den Nutzungsberechtigten des Grabes. Der Friedhofsträger prüft die Grabmale mindestens einmal im Jahr. Ist ein Stein locker, werden Sie aufgefordert, ihn befestigen zu lassen.

Kann ich den Grabstein auch im Internet kaufen?

Das ist möglich. Wichtig ist, dass der Stein zu den Vorgaben Ihres Friedhofs passt und fachgerecht fundamentiert wird. Ein Betrieb aus der Region kennt die örtlichen Satzungen und ist bei späteren Arbeiten wie einer Nachbeschriftung erreichbar.

Was kostet die Vermittlung durch Heimatprofi?

Für Sie nichts. Die Vermittlung ist kostenlos und unverbindlich. Sie gehen durch die Anfrage keine Verpflichtung ein, und Ihre Daten gehen erst nach Ihrer Zustimmung an die genannten Betriebe.

Kann ich einen vorhandenen Grabstein wiederverwenden?

Oft ja, etwa wenn ein Familienstein um einen Namen ergänzt wird oder ein Stein nach Ablauf der Ruhezeit überarbeitet werden soll. Ob das im konkreten Fall geht, hängt vom Zustand des Steins und von der Friedhofssatzung ab. Ein Foto hilft dem Betrieb bei der Einschätzung.

Ist eine Einfassung Pflicht?

Nein. Manche Friedhöfe schließen Einfassungen sogar aus, etwa der Hauptfriedhof Plauen für Stein- und Metalleinfassungen. Fragen Sie vor der Planung bei der Friedhofsverwaltung nach.

Wie hilft Ihnen Heimatprofi bei der Suche?

Heimatprofi fertigt keine Grabmale an. Wir erklären die Regeln Ihrer Region, nehmen Ihre Anfrage entgegen und nennen Ihnen bis zu drei passende Betriebe.

  1. Anfrage stellen

    Sie beschreiben Ihr Vorhaben im Formular. Das dauert etwa zwei Minuten, Fotos sind hilfreich, aber freiwillig.

  2. Wir melden uns

    Wir rufen Sie in Ruhe zurück oder schreiben Ihnen, klären offene Fragen und besprechen Ihre Wünsche.

  3. Sie wählen aus

    Wir nennen Ihnen bis zu drei passende Steinmetzbetriebe aus Ihrer Region mit Namen. Erst wenn Sie zustimmen, geben wir Ihre Anfrage weiter.

  4. Der Betrieb meldet sich

    Die Steinmetzbetriebe melden sich direkt bei Ihnen. Den Auftrag vergeben Sie selbst, der Vertrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande.

Mehr zum Ablauf und zu Ihren Daten

Wenn Sie so weit sind

Beschreiben Sie in Ruhe, was Sie sich vorstellen. Wir nennen Ihnen Steinmetzbetriebe aus Ihrer Nähe und melden uns, ohne zu drängen. Oder rufen Sie an: 0351 27 59 38 50

Steinmetz in Ruhe anfragen
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