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Standsicherheit von Grabmalen: Prüfung und Verantwortung

Ein umstürzender Grabstein kann Menschen schwer verletzen. Deshalb prüfen die Friedhöfe Grabmale jedes Jahr, und die Nutzungsberechtigten müssen lockere Steine befestigen lassen.

Stand 25.09.2026 · Redaktion Heimatprofi

Kurz beantwortet

Nach der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe (VSG 4.7, § 9) werden Grabmale mindestens einmal im Jahr auf Standfestigkeit geprüft, meist im Frühjahr nach der Frostperiode. Geprüft wird zuerst durch Sichtprüfung, bei Steinen ab 50 cm Höhe mit einer Prüflast von 30 daN. Verantwortlich für einen sicheren Stein ist nach den Satzungen der Nutzungsberechtigte, der lockere Steine vom Fachbetrieb befestigen lassen muss.

Wer prüft die Grabmale und wann?

Der Friedhofsträger lässt die Grabmale mindestens einmal jährlich von fachkundigen Personen prüfen, in der Regel nach der Frostperiode im Frühjahr.

Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (VSG 4.7). Deren § 9 verlangt eine mindestens jährliche Prüfung. Fachkundig sind zum Beispiel am Friedhof zugelassene Steinmetzmeister, Sachverständige oder dafür geschulte Mitarbeiter. Plauen, Bautzen, Görlitz und Cottbus schreiben die jährliche Prüfung in ihrer Satzung ausdrücklich fest; in Chemnitz und Zwickau ist sie in den Gebühren für die Grabmalgenehmigung beziehungsweise die Standfestigkeitsprüfung berücksichtigt.

Was sind TA Grabmal und BIV-Richtlinie?

Beides sind technische Regelwerke für Fundamentierung, Befestigung und Prüfung von Grabmalen. Welches gilt, bestimmt die Friedhofssatzung.

  • BIV-Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ des Bundesverbands Deutscher Steinmetze, heute in der 7. Auflage. Sie gilt als anerkannte Regel des Handwerks und sieht keine gesonderte Abnahmeprüfung vor. Chemnitz und Zwickau verweisen darauf.
  • TA Grabmal, die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der Deutschen Naturstein-Akademie (DENAK). Sie enthält Tabellen zur Fundamentbemessung und sieht eine Abnahmeprüfung vor. Plauen, Bautzen, Görlitz (Fassung Februar 2019) und Cottbus verweisen darauf.

Für die jährliche Prüfung unterscheiden sich beide Regelwerke laut DENAK inzwischen nicht mehr im Vorgehen. Unterschiede gibt es vor allem bei der Prüfung nach dem Aufstellen.

Wie läuft die jährliche Prüfung ab?

  1. Sichtprüfung

    Der Prüfer achtet auf Schiefstellung, offene Fugen, lockere Verbindungen, Risse, Setzungen, Verdrehung auf dem Sockel, Bewuchs und scharfe Kanten.

  2. Drucklastprüfung

    Steine von 50 bis 120 cm Höhe werden mit 30 daN (entspricht etwa 30 kg) belastet, höhere Steine mit derselben Last in 120 cm Höhe. Nach der BIV-Richtlinie entfällt die Druckprobe, wenn die Sichtprüfung unauffällig ist.

  3. Dokumentation

    Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten. Schrifttafeln und kleinere Steine werden von Hand geprüft.

Was passiert, wenn ein Grabstein locker ist?

Der Friedhof kennzeichnet den Stein und fordert die Nutzungsberechtigten auf, ihn befestigen zu lassen. Bei unmittelbarer Gefahr kann er den Stein sichern oder umlegen.

Für die Nacharbeiten nennt die Kostenlupe 150–750 Euro, je nach Aufwand. In Zwickau fällt für die Bearbeitung einer Beanstandung eine Gebühr von 34 Euro an. Hat ein Betrieb den Stein erst vor wenigen Jahren gesetzt, lohnt ein Blick auf die Gewährleistung: Der Bundesverband Deutscher Steinmetze weist auf die Haftung des ausführenden Betriebs in den ersten fünf Jahren hin.

Das Befestigen ist Arbeit für den Fachbetrieb. Senden Sie uns in Ruhe eine Anfrage mit einem Foto, dann nennen wir Ihnen Betriebe aus Ihrer Region. Mehr zu Arbeiten an bestehenden Steinen unter Nachbeschriftung und Restaurierung.

Woran erkennen Sie selbst, dass ein Grabstein unsicher ist?

  • Der Stein steht schief oder hat sich auf dem Sockel verdreht.
  • Fugen zwischen Stein, Sockel und Fundament sind offen oder bröckeln.
  • Im Gestein zeigen sich Risse, Abplatzungen oder Ausblühungen.
  • Der Boden um das Grab hat sich ungleichmäßig gesetzt.
  • Eine Schrifttafel oder ein aufgesetztes Teil lässt sich von Hand bewegen.

Das sind die Merkmale, auf die auch die Prüfer bei der Sichtprüfung achten. Rütteln Sie nicht selbst am Stein, sondern lassen Sie ihn vom Fachbetrieb ansehen.

Wie unterscheiden sich die Regeln in unseren Städten?

Regelwerk und Prüfung nach Satzung
StadtRegelwerk für FundamentJährliche Prüfung
ChemnitzBIV-RichtlinieÜberwachung in der Genehmigungsgebühr enthalten
ZwickauBIV-Richtlinieeigene Gebühr je nach Nutzungsdauer
FreibergBIV-RichtlinieStadt kann unsichere Grabmale sichern oder umlegen
PlauenTA Grabmaljährlich durch die Stadt
BautzenTA Grabmaljährlich durch die Stadt
GörlitzTA Grabmal (Fassung 02/2019)jährlich nach TA Grabmal
CottbusTA Grabmalmindestens jährlich nach der Anleitung des Verbands der Friedhofsverwalter
Kirchliche Friedhöfe (Musterordnung)BIV-Richtlinieim Frühjahr nach der Frostperiode

Quellen: Friedhofssatzungen und Musterfriedhofsordnung der Landeskirche, Stand 09/2026.

Wer haftet, wenn ein Grabstein umfällt?

Die Friedhofssatzungen machen die Nutzungsberechtigten für den verkehrssicheren Zustand ihres Grabmals verantwortlich, so etwa Görlitz und Cottbus. Der Friedhofsträger muss prüfen und bei Mängeln einschreiten. Wird jemand durch einen umstürzenden Stein verletzt, können sowohl Nutzungsberechtigte als auch der Friedhof haften. Lassen Sie einen lockeren Stein deshalb nicht bis zur nächsten Prüfung stehen.

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Häufige Fragen

Muss ich bei der Standsicherheitsprüfung dabei sein?

Nein. Die Prüfung erledigt der Friedhof. Sie werden benachrichtigt, wenn Ihr Grabmal beanstandet wurde.

Kostet die jährliche Prüfung extra?

Das regelt die Gebührensatzung. In Görlitz und Plauen ist sie in der Grabmalgebühr enthalten, in Zwickau wird eine eigene Gebühr von 5 bzw. 10,50 Euro erhoben, je nach Dauer des Nutzungsrechts.

Warum wird mein Stein trotz Prüfung locker?

Frost, Setzungen im Boden, Wurzeln oder verwitterte Dübel können die Verbindung lösen. Deshalb wird jedes Jahr neu geprüft.

Darf ich einen wackelnden Stein selbst befestigen?

Das sollten Sie nicht. Die Satzungen verlangen fachgerechte Befestigung nach dem vorgeschriebenen Regelwerk, meist durch zugelassene Betriebe.

Wenn Sie so weit sind

Beschreiben Sie in Ruhe, was Sie sich vorstellen. Wir nennen Ihnen Steinmetzbetriebe aus Ihrer Nähe und melden uns, ohne zu drängen. Oder rufen Sie an: 0351 27 59 38 50

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